Was tun nach einem Unfall?

Ihr Fahrzeug wurde unverschuldet beschädigt?
Unser GutachterTeam ist gleich zur Stelle.

Jeder Verkehrsunfall ist erst einmal ein Schock für alle Beteiligten. Wir hoffen, dass niemand verletzt wurde.

Um Sachschäden an Ihrem Fahrzeug bei der Versicherung Ihres Unfallgegners geltend zu machen, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

 

Wann ist ein
Schadengutachten erforderlich?


Hier Abtretungserklärung downloaden:

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Hier Schadenmeldeformular downloaden:

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Hier Honorartabelle downloaden:

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  • Rufen Sie bitte immer zuerst unsere Servicenummer an:

    Egal, wie Sie selbst oder die Werkstatt den Schaden beurteilen – wir sind die Profis, die Sie im Hinblick auf Ihre Schadensersatz-Forderung kompetent unterstützen und bei Bedarf schnell vor Ort sind.

  • Auch wenn noch nicht geklärt ist, wer die Unfallschuld trägt –

    lassen Sie sich auch dann im Vorfeld besser von uns kostenlos beraten, bevor Sie möglicherweise Schritte unternehmen, deren Folgen nicht überschaubar sind.

  • Lassen Sie besser uns das machen

    Möglicherweise will Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung ihren eigenen Sachverständigen ins Haus schicken. Verlassen Sie sich lieber auf einen unabhängigen Gutachter wie uns. Wir sind auf Ihrer Seite.

  • Den Zustand Ihres Fahrzeug bis zu unserem Eintreffen nicht verändern!

    Auch im scheinbar fahrtüchtigen Zustand
    könnten sich weitere Komplikationen
    ergeben, die Ihre Position gegenüber der gegnerischen Versicherung schwächen
    oder Ihre Verkehrssicherheit gefährden.

    Ein fahrfähiges Auto ist nicht automatisch verkehrstüchtig. Wenn unerkannte Defekte vorliegen, sind Folgeschäden möglich, für die Sie die Verantwortung tragen würden.

  • So können Sie unsere Arbeit in Ihrem Interesse unterstützen:

    Sie haben Daten mit Ihrem Unfallgegner ausgetauscht? Bitte halten sie diese parat, wenn wir zum Vor-Ort-Termin bei Ihnen erscheinen. Das Gleiche gilt für Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Diese können wertvolle Beweise sein.

    Außerdem ist es ratsam, ein Gedächtnisprotokoll vom Unfallhergang anzufertigen, so lange die Eindrücke noch frisch sind.

  • Die Gutachter-Kosten trägt der Verursacher

    Bei eindeutiger Schuldhaftigkeit trägt Ihr Unfallgegner die Kosten für das von uns angefertigte Gutachten. Sie sind Teil Ihres Schadenersatzanspruchs.
    Wenn die Schuld Ihres Unfallgegners festgestellt wurde, können Sie sich eine Vorauszahlung an uns sparen, indem Sie uns eine Abtretungserklärung (zum Download) aushändigen. Wir rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

    Wichtig: Die gegnerische Versicherung ist Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt!