Wann ist ein
Schadengutachten erforderlich?

Wann wird ein Kfz-Schadengutachten benötigt?
Diese Fakten sollten Sie kennen.

Das BK Ingenieurbüro für Kraftfahrzeugtechnik kann Ihnen helfen:

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An Ihrem Fahrzeug ist ein Schaden gleich welcher Art entstanden?

Schon ein gering erscheinender Unfallschaden kann ein Gutachten erforderlich machen. Denn allein Fachleute können feststellen, welcher konkrete Schaden Ihrem Fahrzeug entstanden ist.
Bei der modernen Fahrzeugbauweise sind schon kleinste Torsionen große Kostenfaktoren. Zudem überschauen Laien nicht, welche Auswirkung ein Unfall auf die Wertminderung ihres Autos hat – trotz Reparatur. Sprechen Sie am besten mit uns, bevor Sie Ihre Werkstatt beauftragen. Im Zweifelsfall ist unser Kfz-Gutachten das Zünglein an der Waage, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen wollen. In jedem Fall sind Sie mit einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung auf der sicheren Seite. Dieser Anruf kann Ihnen viel Ärger ersparen.

Warum nicht die Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen?

Wir wollen nicht pauschal urteilen, aber die Kostenvoranschläge einer Autowerkstatt sind oftmals fehlerhaft oder unvollständig. Dies liegt einerseits daran, dass Kundendienstberater ein zu breit gefächertes Aufgabenspektrum haben, um in diesem Spezialbereich stets perfekte Ergebnisse abzuliefern. Die so wichtige Ermittlung des Minderwerts fällt außerdem nichts ins Ressort von Werkstätten. Auf der anderen Seite bieten wir Ihnen ein besonderes Know-how, das nur erfahrene Kfz-Sachverständige vorweisen können, die tagtäglich und nach allen Seiten hin neutrale Gutachten erstellen. Wir kennen unsere Aufgaben und erfüllen Sie gewissenhaft.

Wann wird ein Kfz-Gutachten sogar zwingend verlangt?

Bei einem Totalschaden. Ihnen steht Schadensersatz zu, selbst wenn die Reparaturkosten höher liegen als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Trifft dies zu, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und dem von uns ermittelten Restwert des Autos. Ob ein Totalschaden vorliegt, können jedoch nur wir Spezialisten verbindlich feststellen.

Was passiert bei der fiktiven Schadenregulierung?

Sie haben bei einem schuldlos verursachten Unfall auch dann ein Anrecht auf Kostenerstattung, auch wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst oder gar nicht reparieren möchten. Bei dieser Form der Schadenregulierung haben Sie Anspruch auf die von einem Kfz-Sachverständigen ermittelten Nettobeträge. Die Grundlage für diese sogenannte fiktive Abrechnung bildet also unser fachmännisches Gutachten.

Sie haben den Schaden selbst verursacht und sind kaskoversichert?

Hier hat Ihre Versicherung das Sagen. Laut Vertragsrecht könnte es sein, dass sie die Kosten für einen unabhängigen Gutachter nicht deckt. Haben Sie jedoch Zweifel an der Schadenbezifferung Ihrer Versicherung, fertigen wir für Sie ein Gegengutachten an. Liegt tatsächlich ein Fehler vor, muss Ihnen die Versicherung die Kosten erstatten.